> Ontario/ Kanada,
Glückwunsch, da der Aufschwung hierzulande seit mindestens 10
Jahren auf sich warten läßt träumen heute viele vom Export
USA/Kanada. Mir graut hauptsächlich vor den Klimazonen, da
Spielzeug meiner Kunden draussen eingesetzt wird.
> Trafo,
Wenn der Trafo im Gerät ist, wollen sie statt VDE die UL/CSA.
Dabei sollten wohl alle Bauteile auf der Netzseite sowie die
Leiterplatte nach dieser Norm zugelassen sein.
Die meisten Markenbauteile haben ohnehin diese Zulassung.
Bei kundenspezifisch gewickelten Trafos, Leiterplatten
kommt man eventuell ins Stolpern.
Glassicherung haben die auch andere Bauform soweit ich mich
erinnere. Ob das die Zulassung verhindert weiss ich nicht,
aber es irritiert den Endanwender wenn er keine nachkaufen
kann.
Literatur wäre:
Boebel "Zertifizierung nach der Vorschrift von UL und CSA"
VDI-Verlag 1999
Bei Bedarf leihweise.
Ferner: die haben Brownouts in der Stromversorgung.
Denn Begriff kennt man hierzulande fast nicht. Das könnte
tiefer in die Schaltungstechnik/Software reingehen.
> "Flachstecker" bekommen (woher?)
Wenn am Gerät Kaltgerätesteckdose ist, kein Problem.
Ob die webseite was hergibt weiss ich nicht, aber
www.ettinger.de
hat im Papierkatalog seitenweise exotische Netzkabel, Adapter.
> Macht das auch der TÜV?
Machen viele die auch auf EMV-Labor machen.
Rasek bei Nürnberg macht fast alle denkbaren Zulassungen und
das seit ewigen Zeiten.
Mikes in Straubing ist auch gut. Wäre von München aus gesehen
näher, weiss nicht wo ihr haust.
Ist ein Mikroprozessor drin ?
Neuerdings wollen die glaube ich auch FCC-Papperl.
In dieser newsgroup mal nach UL googlen, es gab mal
vor einem Jahr einen thread dazu.
> Ist so etwas überhaupt den Ärger wert?
Wenn genau 1 Gerät exportiert wird nein. Wenn man sich um
Vertriebspartner kümmert eventuell schon. Von Ausnahmen
abgesehen sind US-Geräte nicht besser als deutsche. Aber
deutsche sind dort oft preislich nicht konkurrenzfähig.
In Marktsegment wo Leistung, nicht Preis relevant ist
hat man schon Chancen.
> aus Amerika hört man ja immer von irgendwelchen Klagen,
Es wird gerne prozessiert, aber man einigt sich auch
gerne aussergerichtlich, bzw. in höherer Instanz wird viel
geradegebogen.
Ursprünglich waren US-Urteile auch in Deutschland
vollstreckbar, aber bezüglich Bertelsmann/Napster gabs
da in Deutschland kürzlich ein bemerkenswertes Urteil.
Wer wieder aufs US-Justizsystem schimpfen will: das
deutsche Viagra-Urteil für den Sozialhilfeempfänger vor
ein paar Tagen gehört ? Wir müssen uns wirklich nicht
über die Amis aufregen mit unserem Schrottsystem.
MfG JRD