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Hallo Norbert, hallo Lars!
>>Ich schlage vor, das Teil zurückzuschicken: Fernabgabegesetz.
Das ist jetzt AFAIk ins BGB integriert.
> Wieso? Erik schrieb doch " wohingegen
> Reichelt ehrlicherweise 0,75W angibt." und das Dingens nicht
> ganz so hell wie eine andere 1W-Leuchte ist.
Egal, die 14-tägige Rückgabefrist bei
"Fernabsatz"-Geschäften verlangt
keine Begründung. Aus pädagogischer Sicht sollte man trotzdem eine
angeben. Aber Reichelt ist da ziemlich lernresistent. Mit haben sie
(über die letzten 2 Jahre verteilt) mehrfach L297-ICs geschickt, bei
denen die Bezeichnung "B-Ware" mehr als gechmeichte wäre. Da
waren
veschiedenste Date-Codes bis in die frühen 80er bunt gemischt.
SChriftliche Beschwerden haben nie was gebracht, einmal hat man mir
sogar als "Ersatzlieferung" den selben Schrott noch mal geschickt.
Tja,
wer nicht will, der hat schon. Ich habe mein Einkaufsvolumen bei
Reichelt jetzt drastisch verringertz. Aufs Jahr hochgerechnet ergibt
das wahrscheinlich schon 5-stellige Eurosumme. Das wird denen zwar nicht
weiter auffallen, aber wenn sie das auf Dauer bei mehreren Kunden
durchziehen, macht es sich irgendwann eben doch bemerkbar.
Gruß
Thorsten
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Kunst kommt aber von können,
nicht von kennst du schon den neuesten trick?
Gunther in oecher.computer zum Thema "Gutes Webdesign"
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